Palliativ Care für Schwerstkranke
Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Palliativversorgung.
Die Kosten für die ambulante Grund- und Behandlungspflege von Palliativpatienten übernimmt die Krankenkasse. Besteht Anspruch auf eine Pflegestufe, können auch hierüber Leistungen in Anspruch genommen werden. Oft unterstützen gemeinnützige Organisationen die Arbeit. Wir beraten Sie gerne.